Schutz bei Gotteslästerung in Deutschland faktisch nur noch für Muslime

Da Gotteslästerung nur dann strafbar ist, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährde, genießt in Deutschland faktisch nur noch die islamische Religion den Schutz des Gesetzes, nicht aber die christliche. Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl – und keineswegs nur Islamisten.

Jetzt äußert sich dazu einer der bekanntesten Philosophen. Robert Spaemann (Stuttgart) vertritt die Meinung, dass der säkulare Staat zwar nicht die Beleidigung Gottes unter Strafe stellen darf, wohl aber die Beleidigung der religiösen Gefühle seiner Bürger.

In einem Mitte Juni veröffentlichten Aufsatz schrieb Martin Mosebach (Frankfurt am Main), Träger des Georg-Büchner-Preises: „Hier läge eine Pflicht des Staates begründet, jenen Gott, auf dessen Geboten er seine sittliche Ordnung aufbauen will, vor Schmähung zu bewahren, die dieser sittlichen Ordnung auf Dauer den Respekt entziehen würde.“

Christen haben dem Staat das Gewaltmonopol zuerkannt, aber dann auch auf dessen Schutz gehofft. Zwar schließt auch das Christsein die prinzipielle Bereitschaft ein, das Bekenntnis zu Gott und zu Jesus mit dem Tode zu bezahlen – aber mit dem eigenen, nicht mit dem eines anderen.

In einem säkularen Recht geht es nicht um Gott sondern um Menschen – aber eben auch um Menschen, denen Gott heilig ist. Sie werden durch Religionsbeleidigung schwerer und tiefer beleidigt, als wenn ihre eigene Person in den Schmutz gezogen werde. Spaemann: „Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung dessen, was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht verlangen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres Gemeinwesens fühlen.“

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