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Al-Quds-Tag – Aufruf zur Vertreibung und Vernichtung der Juden

2025 / Freitag 28. März

Zum Al-Quds-Tag 2025 kommen nur noch wenige Demonstranten. Die Radikalisierung ist trotzdem beängstigend. Rund 550 Menschen haben am Samstag in Frankfurt an einer Al-Quds-Demo teilgenommen. Die Stadt Frankfurt wollte eine geplante Kundgebung zum Al-Quds-Tag verbieten. Das Verwaltungsgericht hat dies am Freitag gekippt. Al-Quds-Veranstaltungen in Deutschland stehen wegen ihres antisemitistischen Charakters in der Kritik. Der hessische Verfassungsschutz warnte schon in den vergangenen Jahren vor möglichen verbotenen Äußerungen. Im Zentrum Berlins sind mehrere Demonstrationen zum Al-Quds-Tag angemeldet. Die Polizei ist mit 1000 Beamten im Einsatz. Zum israelfeindlichen Al-Quds-Tag am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan und dem Thema Palästina kamen am Nachmittag insgesamt laut Polizei 600 Menschen zu drei Demonstrationen. Am Oranienplatz in Kreuzberg und am Potsdamer Platz waren es zwischen 250 und 300 Teilnehmern, am Brandenburger Tor nur rund 50.

Der al-Quds-Tag, nach dem arabischen Namen für Jerusalem, al-Quds, ist in der Islamischen Republik Iran ein gesetzlicher Feiertag. Er wird alljährlich zu staatlich organisierten Massendemonstrationen gegen Israel genutzt, bei denen die „Befreiung Jerusalems von den zionistischen Besatzern“ gefordert wird. Auch weitergehende Vernichtungsdrohungen gegen Israel werden regelmäßig ausgesprochen.

Der al-Quds-Tag geht auf den Aufruf Al-Quds-Tag – Aufruf zur Vertreibung und Vernichtung der Juden weiterlesen

Ohne Jerusalem kein Palästina

Ohne Jerusalem als Hauptstadt ist ein Palästinensischer Staat wertlos“, sagte der palästinensische Hauptunterhändler, Saeb Erekat, am Dienstag 9.1.2018.

Er meint, dass alle von den Amerikanern geleiteten Friedensgespräche abgelehnt würden, bis die USA ihre Anerkennung Jerusalems als die Hauptstadt Israels wieder zurücknehmen würden. Einem Bericht der palästinensischen Nachrichtenagentur Wafa zufolge, sagte Erekat dies zum Radiosender Voice of Palestine.      mehr Informationen 

Einige berufen sich in den Diskussionen um Jerusalem immer wieder auf das Völkerrecht. So sagte der französische Präsident Macron «What’s new is that a powerful outside country unilaterally recognizes something that goes against international law.» Auch der schwedische Botschafter bei den Vereinten Nationen hat im Sicherheitsrat als ersten Kritikpunkt zu der Jerusalem-Erklärung genannt, sie verstoße gegen das Völkerrecht.

Am Anfang steht dabei die Frage, welche völkerrechtlich relevanten Aussagen in dem Text überhaupt enthalten sind. Nach dem Wortlaut geht es um die Verlegung der amerikanischen Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem als der «Hauptstadt» Israels.

Mancher wird überrascht sein zu erfahren, dass der Begriff «Hauptstadt» gar keine völkerrechtliche Kategorie ist. Es handelt sich bei Hauptstädten um innere Angelegenheiten; die Entscheidungen liegen in der Souveränität der Nationalstaaten.

Was es völkerrechtlich nicht gibt, kann man auch nicht völkerrechtlich anerkennen.

Ein souveräner Staat kann seine Handlungsvollmacht nur Ohne Jerusalem kein Palästina weiterlesen