Aktive Sterbehilfe in Spanien

Drei Monate nach seiner Verabschiedung im Parlament ist das Gesetz, das aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid erlaubt, in Spanien in Kraft getreten. Der Widerstand religiöser und säkularer Gruppen gegen das Gesetz hat nichts erbracht.

Das mehrheitlich katholische Spanien ist das vierte Land in Europa und das siebte Land weltweit, in dem Schwer- und Todkranke Hilfe zur Selbsttötung beantragen können. Damit sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt.

Die Spanische Evangelische Allianz hatte die Regierung aufgefordert, die palliative Pflege stärker auszubauen und zu unterstützen: «Die Anzahl der Patienten, die Euthanasie als eine Option betrachten, nimmt drastisch ab, wenn die Linderung von Schmerzen ermöglicht wird und menschliche Begleitung und Bekämpfung der Hoffnungslosigkeit angeboten werden.» Es sei «gefährlich, eine soziale Meinung aufzubauen, die erklärt, dass unheilbar Kranke eine Last sind».

Lebensrechtsbewegungen wie die «Gesellschaft für die Rechte ungeborener Kinder» erklärten: «Die Legalisierung der Euthanasie in Ländern wie Spanien markiert einen tödlichen Trend, der das menschliche Leben billig macht und zunehmend den Tod als Ersatz für Sorge, Mitleid und Liebe sieht.»

Belgien und die Niederlande legalisierten die Euthanasie bereits 2002, und in beiden Ländern wurde in den darauffolgenden Jahren die Möglichkeit zur legalen Tötung auf Minderjährige ausgeweitet, ebenfalls auf Menschen mit mentalen Krankheiten. In Kanada, wo die Tötung auf Verlangen ebenfalls legal ist, stieg allein im letzten Jahr die Zahl der Euthanasiefälle um 17 Prozent. In den Niederlanden sind im Jahr 2020 bereits 4 Prozent aller Todesfälle auf aktive Sterbehilfe zurückzuführen. mehr Informationen

Aktive ärztliche Suizidassistenz ist in der Schweiz nicht erlaubt. Sterbehilfeorganisationen dürfen nicht aus „selbstsüchtigen Motiven“ heraus handeln. Sie müssen aufgrund des Schweizer Arzneirechts bei jedem begleiteten Suizid mithilfe von Heil- und Betäubungsmitteln eingebunden werden. Ärzte können Suizidbeihilfe ablehnen. Indirekte und passive Sterbehilfe ist also erlaubt. Dabei wird der Sterbewillige mit einem tödlichen Cocktail alleine gelassen, den er aus freien Stücken zu sich nimmt. Solche Vorgehensweisen verfolgen auch die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland.

In den jüngeren EU-Ländern Ländern ist Sterbehilfe untersagt. Darauf stehen zwischen fünf Jahre (Polen) bis acht Jahre (Kroatien) Haft.

Als erstes Land der Welt überhaupt haben die Niederlande die aktive Sterbehilfe im April 2002 eingeführt. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können bereits Zwölfjährige den Wunsch nach Suizidassistenz aussprechen. Gründe können sowohl körperliche als auch seelische Leiden sein. Voraussetzung ist, dass der Arzt, der die Tötung vornehmen soll, keine Heilungsprognose sieht und unerträgliches Leiden diagnostiziert. In den Niederlanden ist Organspende nach Sterbehilfe möglich und findet in Einzelfällen statt. Ärzte und medizinisches Personal können nach geltender Rechtslage nicht verpflichtet werden, einem Tötungswunsch nachzukommen.

Als einziges lateinamerikanisches Land hat Kolumbien die aktive Sterbehilfe seit 2014 legalisiert.  mehr Informationen

Aus Sicht des Vatikan bleiben aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid weiter ethisch verboten. In einem am 14. Juli 2020 veröffentlichten Papier bekräftigt die Glaubenskongregation die katholische Lehre, nach der solche Schritte die ethischen und rechtlichen Grenzen der Selbstbestimmung überschreiten. Zugleich wendet sich die Vatikanbehörde gegen einen „unverhältnismäßigen und entmenschlichenden Einsatz von Technologien“, vor allem in den kritischen Phasen des Lebens. Das 23 Seiten umfassende Schreiben  trägt den Titel „Der barmherzige Samariter“. Das größte Elend besteht im Mangel an Hoffnung in Bezug auf den Tod. Diese Berufung zur Liebe und Sorge für den anderen, die Ewigkeitsgewinn mit sich bringt, wird vom Herrn des Lebens in der Umschreibung des Letzten Gerichts ausdrücklich gemacht: Nehmt das Reich in Besitz, weil ich krank war und ihr mich besucht habt. Wann, Herr? Jedes Mal, wenn ihr es für einen eurer geringsten Brüder, einen eurer leidenden Brüder getan habt, habt ihr es mir getan (vgl. Mt 25, 31-46).

Die pastorale Begleitung zieht die Ausübung der menschlichen und christlichen Tugenden hinzu: der Empatie (en-pathos), des Mitleids (cum-passio), der Annahme des Leidens des Kranken durch das Teilen dieses Leidens, und des Trostes (cum-solacium), des Eintretens in die Einsamkeit des anderen, damit er sich geliebt, angenommen, begleitet und getragen fühlt. Paulus sagt: Wenn ein Glied leidet, leidet der ganze Körper mit (vgl. 1 Kor 12, 26) und der ganze Körper beugt sich über das kranke Glied, um ihm Linderung zu verschaffen.

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