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Gesichtsschleier gegen die Grundregel der Kommunikation

Die Kündigung einer Muslima wegen eines Gesichtsschleiers ist keine Diskriminierung, „Grundregel“ der Kommunikation in Österreich sei ein unverhülltes Gesicht: Das urteilte der Oberste Gerichtshof im Fall einer Notariatsangestellten, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt hatte. Die Frau bekam aber Gesichtsschleier gegen die Grundregel der Kommunikation weiterlesen