IS Pamphlet erlaubt Vergewaltigung

Der IS veröffentlichte während des Feldzuges gegen die Jesiden (Oktober 2014) ein Pamphlet über den Umgang mit Sklavinnen.

Verboten ist es IS-Kriegern, eine muslimische, christliche oder jüdische Sklavin zu heiraten.

Die Korangelehrten sind sich einig, dass es „zulässig ist, ungläubige Frauen gefangen zu nehmen“ – auch die einer sogenannten Schriftreligion, also auch Christinnen und Jüdinnen. Uneins, so das Faltblatt, das in die Beintaschen der Kampfanzüge passt, sind die Geistlichen, wie muslimische Frauen zu behandeln sind. Die Mehrheit lehnt es ab, dass Muslima gefangen genommen werden dürfen.

Zulässig sei es, mit einer Gefangenen Geschlechtsverkehr zu haben, sie also zu vergewaltigen. Dies sei, versichern die Theologen, von Gott gegeben. Und zitieren aus dem Koran den fünften und sechsten Vers der 23 Sure: „1 Selig sind die Gläubigen … 5 und sich des Geschlechtsverkehrs enthalten, 6 außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) besitzen, (denn) dann sind sie nicht zu tadeln.“

Sogar den Zeitpunkt einer Vergewaltigung regelt die Fatwa, der religiöse Erlass, ganz genau: Wenn die Gefangene „noch Jungfrau ist, kann ihr Besitzer mit ihr den Verkehr gleich nach der Inbesitznahme haben“. Hat er jedoch Zweifel an der Jungfräulichkeit, dann „muss erst ihr Uterus gereinigt werden“. Zulässig sei der Geschlechtsverkehr auch mit einer „Sklavin, die noch nicht die Pubertät erreicht hat, sofern sie für den Verkehr fähig ist“. Sei dies nicht der Fall, dann „ist es hinreichend, sie ohne Geschlechtsverkehr zu genießen“. (Wahrscheinlich ist da “Schenkelverkehr” gemeint. mehr Informationen)

Eine fliehende Sklavin begeht eine „der schwersten Sünden“, die in ihren Augen überhaupt vorstellbar ist. Und weil die Scharia, die Summe aller Regeln für das Leben der Muslime, für einen solchen Fall keine Strafe vorsehe, müsse die Entflohene „in solcher Weise bestraft werden, dass es andere abschreckt und sie von der Flucht abhält“.

Der Professor der Freien Universität Herzliya warnt davor, solche Fatwas zu verallgemeinern und auf alle Muslime zu übertragen. Solche Regeln, sagt der israelische Terrorabwehrexperte Assaf Moghadam, könne der IS nur deshalb erlassen, „weil seine Gelehrten die absolute Deutungshoheit des Korans für sich beanspruchen“.

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