Gezielte Tötung oder Querschläger

Eine unter amerikanischer Aufsicht durchgeführte Untersuchung zum Tod von Shireen Abu Akleh, einer amerikanische Staatsbürgerin, hat keine klare Antwort auf die Frage erbracht, von wem der tödliche Schuss auf die Journalistin abgefeuert wurde.

In einer am Montag veröffentlichten Erklärung des amerikanischen Außenministeriums heißt es, die „extrem detaillierte forensische Analyse“ durch unabhängige Gutachter habe keine „definitive Schlussfolgerung“ erbracht, weil die Kugel zu schwer beschädigt sei. (Es könnte sich also um ein Querschläger handeln).

Der qatarische Sender Al Jazeera hatte Mitte Juni Bilder des Geschosses veröffentlicht, das am Samstagabend von der Palästinensischen Autonomiebehörde an den USSC übergeben worden war. Darauf ist zu sehen, dass es verbogen war.

Die Palästinenser hatten der israelischen Armee, die am 11. Mai 2022 eine Militäroperation in Dschenin durchführte, vorgeworfen, Abu Akleh gezielt getötet zu haben.

In der amerikanischen Stellungnahme heißt es, der Sicherheitskoordinator habe „keine Gründe gefunden, anzunehmen, dass dies absichtlich war“. Eher habe es sich um das Ergebnis „tragischer Umstände“ während des israelischen Militäreinsatzes gehandelt, der infolge terroristischer Anschläge in Israel stattfand.

Die Familie Abu Aklehs kritisierte die amerikanische Erklärung. In einer auf Twitter veröffentlichten Stellungnahme heißt es, die Angehörigen seien mehr als enttäuscht. Die Familie erwarte, dass die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eine Morduntersuchung einleiten.

Shireen Abu Akleh war eine palästinensisch-amerikanische Journalistin. Sie arbeitete 25 Jahre lang als Reporterin für den arabischsprachigen Sender Al Jazeera, bevor sie am 11. Mai 2022 bei der Berichterstattung über eine Operation der israelischen Armee in Dschenin im Westjordanland durch einen Schuss getötet wurde.

Israels Verteidigungsminister Benny Gantz wiederholte nach Bekanntwerden der Un-Schlussfolgerung der Untersuchung, dass Israel den Tod der Journalistin bedauere, dass aber nichts anderes übrig bleibe, als sich der Schlussfolgerung der Experten zu beugen, wonach die Untersuchung eben kein eindeutiges Ergebnis gezeitigt hat.

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