China: Religiöse Aktivitäten nur noch mit Erlaubnis

Geistliche in China werden gezwungen, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie ihre „Liebe zur Kommunistischen Partei“ bekunden.

Von den Geistlichen wird verlangt, dass sie für religiöse Aktivitäten im Voraus eine Erlaubnis einholen. Bei Nichteinhaltung könnten sie ihre Legitimation verlieren und müssten mit Strafen rechnen.

Eigentlich herrscht in China Religionsfreiheit. Aber die Volksrepublik geht systematisch gegen Religionen vor. 

Betroffen sind alle Religionen, darunter buddhistische Lamas, christliche Gemeindeleiter und Priester, muslimische Imame und andere religiöse Führer, teilte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt mit. Dies sei „eine weitere totalitäre Maßnahme zur Einschränkung der Religionsfreiheit“. Die Verordnung wird am 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Die „Verordnung Nr. 15“ wurde demnach bereits im Januar vom Nationalen Amt für religiöse Angelegenheiten in Peking für die „Verwaltung“ der religiösen Institutionen angeordnet. Demnach sind Geistliche verpflichtet, „die nationale Einheit, die ethnische Einheit, die religiöse Harmonie und die soziale Stabilität aufrecht zu erhalten“. Sie dürfen nicht „die nationale Sicherheit gefährden“ oder „die nationale Einheit untergraben“ und „das Land spalten“. Betroffen sind nicht nur religiöse Lehrer und Gemeindeleiter, auch religiöse Schriften und Zeremonien müssen den Standards der KP-Führung entsprechen.

In der Volksrepublik China sind fünf Religionen offiziell anerkannt und erlaubt: Buddhismus, Daoismus, Islam, Katholizismus und Protestantismus. mehr Informationen

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