Abtreibung als Gesundheitsfürsorge

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag 24.6.21 für einen Bericht gestimmt, der Abtreibung als „wesentliche Gesundheitsfürsorge“ beschreibt und versucht, eine Verweigerung von Abtreibung aus Gewissensgründen – etwa von Ärzten oder Hebammen – als „Verweigerung medizinischer Versorgung“ neu zu definieren.

Mehrere Lebensrechtsverbände kritisieren das EU-Parlament für die Annahme des umstrittenen Matic-Berichts, der Abtreibung zum Grundrecht erklärt und die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage stellt.

Aus biblischer Sicht ist die Tötung eines ungeborenen Lebens im Mutterleib kein Menschenrecht; vielmehr hat der ungeborene Mensch ebenso ein Recht auf Leben wie seine Mutter. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des gesetzgebenden Organs der EU, sind mehrheitlich anderer Meinung: Sie stimmten am 24. Juni mit 378 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen für die Annahme des Textes, der als Matić-Bericht bekannt ist.

Scharf und deutlich kritisierte Erzbischof Stanisław Gądecki, der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz, den Bericht. „Abtreibung ist immer eine Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Leben, eine Verletzung, die noch abscheulicher ist, weil sie das Leben des schwächsten und völlig wehrlosen Menschen betrifft. Sie ist daher eine Manifestation der ungerechtesten Diskriminierung“, sagte er.

Es behandelt die Abtreibung als ein angebliches Menschenrecht, das im internationalen Recht nicht existiert. Dies ist ein Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die wichtigsten verbindlichen Verträge sowie gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Das Salzburger Ärzteforum sprach von einem wohl historisch zu nennenden „Anschlag auf die Menschenrechte und auch auf das ethische Selbstverständnis der Ärzteschaft“.

Bemerkenswert sei, dass der Entschließungsantrag inhaltlich selbst mehrfach gegen tatsächliche Rechte, wie etwa das Grundrecht auf Leben, auf Gewissensfreiheit und auf Religionsfreiheit, und auch gegen das Toleranzgebot gegenüber Andersdenkenden, verstoße. Ebenso bemerkenswert sei die Tatsache, dass die Grenzen der Zuständigkeit des EU-Parlaments offensichtlich bewusst überschritten worden seien, „da Themen wie Gesundheit, Sexualerziehung, Reproduktion und Abtreibung der souveränen Legislativbefugnis der einzelnen Mitgliedstaaten unterliegen“.

Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben, erklärte in einer Stellungnahme, die Annahme des Matic-Berichts sei ein „großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissensfreiheit in Europa“. Insbesondere die Tatsache, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzte, aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, mit dem Matic-Bericht beschnitten werde, müsse alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. „Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten.“

Die Tötung eines wehrlosen Menschen könne nie ein Recht sein, „und ist eigentlich das Gegenteil von einem Menschenrecht, denn sie bedeutet immer, einen anderen mutwillig aus der Menschheitsfamilie auszuschließen“, so Cullen weiter. Eine solche sprachliche Konstruktion sei nur möglich, wenn man in der komplexen Situation der Schwangerschaft das elementarste Menschenrecht eines der Beteiligten, nämlich das Recht überhaupt zu existieren, vollkommen ausblende.

Die grosse Streitfrage ist immer noch, wann ein Mensch als Mensch bezeichnet werden kann.

Abtreibungen bis zur Geburt

Der Senat des Bundesstaates New York hat am Dienstagabend ein weit reichendes Abtreibungsgesetz verabschiedet. Es ermöglicht, ungeborene Babys unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Geburt abzutreiben. https://www.obrist-impulse.net/abtreibungen-bis-zur-geburt

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