Wer entscheidet über unwertes Leben?

Nur einer von drei Amerikanern unterstützte die ultraliberale Abtreibungsregelung des eigenen Landes.

Es gibt in den USA kein landesweites Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche erlaubt oder verbietet. Abtreibungen waren aber mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt. Dies stellten zwei Urteile des Obersten US-Gerichts sicher, die nun gekippt wurden.

Die Sprengkraft des Urteils liegt nicht in einer Stellungnahme zur geltenden Abtreibungsregelung selbst – diese ist im Urteil nicht enthalten – sondern in der Feststellung, dass die Kompetenz zur Regelung von Abtreibung in den Händen der Bundesstaaten liegt.

Bundesstaaten in den USA haben also neu die Freiheit wiedererlangt, ihre eigenen Abtreibungsgesetze in einem demokratischen Prozess zu bestimmen, auch wenn diese in Richtung mehr Lebensschutz gehen, was seit dem Urteil in „Roe v. Wade“ im Jahr 1973 unmöglich war. Dieses hatte Abtreibung „on demand“, also ohne triftigen Grund, bis zur Geburt ermöglicht und es Bundesstaaten unmöglich gemacht, Leben besser zu schützen.

Die USA war eines von nur sechs Ländern weltweit – China und Nordkorea gehören dazu –, das bedingungslose Abtreibung während der gesamten neun Monate der Schwangerschaft ermöglicht.

Das Oberste Gericht hat Gewissermaßen mit dem Urteil den Föderalismus in den USA gestärkt. Je nach Lesart des Urteils macht der Supreme Court den Weg frei für strengere Abtreibungsverbote in den einzelnen Bundesstaaten – oder es ermöglicht auch liberalere Gesetze. Bislang hat noch kein Bundesstaat das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert. Im demokratischen Kalifornien wurde bereits ein Verfassungszusatz verabschiedet, der das „Grundrecht des Einzelnen auf Abtreibung“ festschreibt. Im November soll er den Wählern zur Abstimmung vorgelegt werden. Andere Staaten planen ähnliches.

In Deutschland ist Abtreibung (noch) ein Straftatbestand des Strafgesetzbuches. Mit der Indikationenregelgung muss für Abtreibung ein triftiger im Gesetz definierter Grund vorhanden sein. Verpflichtende Beratung gehört genauso dazu wie die Durchführung einer Abtreibung durch einen Arzt. Strafrechtlich ist die Schwangerschaft in Deutschland mit dem Abschluss der Einnistung der befruchteten, menschlichen Eizelle in der Gebärmutter geschützt (§ 218 Abs. 1 Satz 2 StGB). Die Einnistung beginnt etwa am sechsten Tag nach der Befruchtung und ist am 10. bis 14. Tag abgeschlossen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist an vielen Orten bis zur 12. oder 14. Schwangerschaftswoche möglich. Am 24.6.22 wurde die Abschaffung des Paragrafen 219 a beschlossen.  Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches hat Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“ verboten.   Vom neuen Beschluss unberührt bleibt Paragraf 218 StGB, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Wollen Schwangere einen Abbruch vornehmen, bleibt das straffrei, wenn sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen, der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird und seit der Befruchtung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Das regelt der Paragraf 218a. 

In der Schweiz dürfen Frauen nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abtreiben. Alles danach muss aus medizinischem oder sozialmedizinischem Grund erfolgen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat nun erlaubt, dass Bundesstaaten ähnliche Gesetze und flankierende Maßnahmen erlassen dürfen.

Die große Mehrheit der Länder weltweit verbietet Abtreibung auf Verlangen, und diejenigen, die sie erlauben, begrenzen sie meist auf die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft.

Abtreibungsregelungen müssen im demokratischen Prozess diskutiert und unter Umständen neu geregelt werden dürfen, und zwar nicht nur in Richtung Liberalisierung, sondern auch zum besseren Schutz des ungeborenen Lebens.

Wichtig ist klarzustellen, dass es kein internationales Menschenrecht auf Abtreibung gibt. Jede anderslautende Behauptung ist Rhetorik von Aktivisten. Das internationales Menschenrechtssystem gründet sich auf den Respekt des Lebens. Jedes Land hat die rechtliche Freiheit, ungeborenes Leben zu schützen.

Viel Luft nach oben gibt es in unserer Wohlstandsgesellschaft immer noch bei der Unterstützung, die Frauen und Familien brauchen, um Kinder in ihrem Leben willkommen zu heißen. Auf mehr Lebensschutz hinzuarbeiten, bedeutet nicht gegen die Frau zu sein.

Anerkennung des Rechts auf Leben aller Menschen ist die einzige Position, die einer freien Gesellschaft würdig ist, und an der letztlich der Respekt aller anderen Grundrechte hängt. mehr Informationen

Die demokratische New Yorker Gouverneurin Kathy Hochul nannte Pro-Life-Menschen «Neandertaler», die die «freiheitliche Kultur», auf der die Vereinigten Staaten aufgebaut seien, zerstören wollten – das, wohlgemerkt, im Staat New York, der – nach den Worten des Kommentators Michael Brown – «die Tötung von Embryos bis zur Geburt erlaubt. Das Gegenteil von Pro-Life ist für den Tod zu sein.

Der Kampf wird nicht nur mit Worten geführt. Mit dem Informationsleck über die Pläne des Obersten Gerichtshof im Mai 2022 bildeten sich Gruppen von Aktivisten und Aktivistinnen, die unter dem Namen «Jane’s Revenge» zuerst im Mai einen Bombenanschlag auf ein Schwangerschafts-Beratungszentrum in Madison, Wisconsin ausübten. Seitdem wurden ähnliche Zentren u.a. in New York, North Carolina, Washington, Wisconsin, Ohio, Maryland, Pennsylvania, Oregon und anderen Bundesstaaten Opfer von Anschlägen. In all diesen Beratungszentren finden Frauen die Möglichkeit einer Alternative zur Abtreibung.

Wikipedia nennt Jane’s Revenge «eine amerikanische linksradikale Terrorgruppe, die im Namen der Verteidigung des Abtreibungsrechts gewalttätige Anschläge verübt und angedroht hat. Die Gruppe hat Brandanschläge, Vandalismus und Brandstiftung begangen.»

Auch Kirchen wurden angegriffen. Bis zum 15. Juni wurden 59 Anschläge und Akte der Einschüchterung gezählt. mehr Informationen

US-Präsident Joe Biden etwa nannte die Entscheidung einen «tragischen Fehler». «Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um diesen zutiefst unamerikanischen Angriff zu bekämpfen», betonte Biden. Der US-Kongress müsse jetzt handeln, um in der Sache das letzte Wort zu haben. «Es ist nicht vorbei.»

Auch sein Vorgänger Barack Obama zeigte sich alarmiert über den Entscheid. «Heute hat der Oberste Gerichtshof nicht nur fast 50 Jahre von Präzedenzfällen rückgängig gemacht. Er hat die persönlichste Entscheidung, die jemand treffen kann, den Launen von Politikern und Ideologen überlassen. Und er hat die grundlegenden Freiheiten von Millionen von Amerikanern angegriffen», schrieb er bei Twitter.

«Abtreibung ist ein Grundrecht für alle Frauen», schreibt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf Twitter. Und dieses Grundrecht müsse geschützt werden.

Anderer Meinung ist der Vatikan. In einer Erklärung der Päpstlichen Akademie für das Leben hiess es am Freitag unter anderem: «Es ist wichtig, eine ideologiefreie Debatte zu beginnen über den Stellenwert, den der Schutz des Lebens in der Gesellschaft hat.» Sie sei wichtig, «um uns zu fragen, welche Art von Zusammenleben und Gesellschaft wir aufbauen wollen.» Papst Franziskus gab zunächst keine persönliche Reaktion zu dem Urteil ab. Im Vorfeld betonte er aber stets, dass er gegen jede Form von Abtreibung sei; er setzte sie mit Mord gleich.

Nun dürfen die US-Bundesstaaten über das Recht auf Abtreibung entscheiden. In rund der Hälfte der Staaten dürfte Abtreibung stark eingeschränkt werden.

Die „Menschenrechtsexperten“ der UN behaupten, dass die Menschenrechte nur für Geborene gelten würden. Dies sei 1948 in der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so festgehalten worden. In Wahrheit hieß es aber noch im Textvorschlag von 1947: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, unabhängig von seinem physischen oder psychischen Zustand.“ Diese Formulierung scheiterte letztendlich nur an der Blockade durch die kommunistischen Diktaturen der Sowjetunion und Chinas.

„In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde fest verankert, und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde bestätigt, dass die internationalen Menschenrechte den Geborenen verliehen werden.“ Ein Recht zur Abreibung gibt es aber nicht. Höchstens einen rechtslosen Zustand bis zur Geburt, welche die einzelnen Länder selber regeln können.

Papst Franziskus hat Abtreibung mit einem Auftragsmord verglichen . «Einen Menschen zu beseitigen ist wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu lösen», sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Mittwoch (10.10.18). Insbesondere prangerte der Papst die angeblichen Ratschläge von Ärzten zur Abtreibung behinderter Kinder an. «Ein behindertes Kind ist wie jeder Bedürftige auf der Welt, wie ein alter Mensch, der Hilfe benötigt, wie so viele Arme, die kaum über die Runden kommen», sagte Franziskus. Bereits im Juni hatte sich der 81-Jährige mit harschen Worten zu Schwangerschaftsabbrüchen eingelassen. Er verglich die Abtreibung von Föten, die Behinderungen aufwiesen, mit dem Euthanasieprogramm der NS-Diktatur.

Peter Singer vertritt die These: Auch ein neugeborener Mensch ist noch keine Person. Legales Recht auf Leben sollte erst 1. Monat nach der Geburt beginnen. Denn Personenstatus ist an den aktuellen Besitz personaler Vollzüge (Bewusstsein, Interessen, Zukunftsvorstellung) gebunden. Doch welche Konsequenzen ergeben sich daraus für demente und behinderte Menschen? Lässt sich hier noch von eigenen Interessen und von Selbstbewusstsein sprechen?

Aus dem Video: Ein Lebewesen muss nicht eine „Person“ sein, damit es einen moralischen Wert und Rechte hat. Auch Tiere haben Rechte und einen Wert.

Warum sollte die Mutter alleine das Recht haben, zu entscheiden, ob ihr Kind das Recht hat zu leben oder nicht? Das Kind ist nicht ihr Körper, sondern in ihrem Körper. Niemand fragt eine schwangere Frau, wie geht es deinem Körper, sondern wie geht es deinem Baby?

Ist es richtig, wenn eine Frau aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtlichen Ausrichtung des Kindes entscheidet, ob sie das Kind will oder nicht?

Bei einer Abtreibung gibt es zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Das Kind bezahlt die Abtreibung mit seinem Leben. Für die Mütter entstehen oft schwere und langwierige Leiden. Immer öfter berichten auch Väter, mit der Abtreibung ihres Kindes nicht fertig zu werden. Geschwister leiden oft unter dem so genannten ‚Survivor Syndrome‚: „Warum hat meine Mutter nicht mich abgetrieben?“

Wenn eine Frau ihre Abtreibung als schwere seelische Schädigung erfährt, spricht man in der Psychologie vom «Post-Abortion-Syndrome‘ (Syndrom nach der Abtreibung).

Es gibt Selbsthilfegruppen für betroffene Frauen, wo versucht wird, die Abtreibung gemeinsam aufzuarbeiten, z.B. Rahel in Deutschland / Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die Probleme der Frauen werden nicht tabuisiert, sondern offen besprochen.

Die Ergebnisse aus Deutschland werden von amerikanischen Studien bestätigt. Demnach haben 92,6 Prozent der befragten Frauen starke Schuldgefühle, über 88 Prozent leiden unter einer Depression, 38,6 Prozent an Essstörungen und 40,6 Prozent haben mit dem Konsum von Drogen begonnen. Nur 5,1 Prozent der 260 Befragten fühlen einen inneren Frieden.

weiterlesen → https://www.obrist-impulse.net/souveraenitaet-einzelner-staaten-soll-ausgehebelt-werden

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