Homo-Ehe-Torte

Die Aktivistengruppe „QueerSpace“ ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das nordirische Mitglied der Gruppe, Gareth Lee, sah sich von einem Konditor diskriminiert, der es ablehnte eine Torte zu backen, die für die gleichgeschlechtliche Ehe werben sollte. Der Konditor nannte als Begründung seinen christlichen Glauben.

Lee hatte 2014 bei der Bäckerei „Ashers Baking“ in Belfast die Torte bestellt. Neben der Aufschrift: „Unterstützt die Homo-Ehe“ sollten sie mit den Figuren Ernie und Bert aus dem Animationsfilm „Sesamstraße“ verziert werden. Zu diesem Zeitpunkt war die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Nordirland noch verboten.

Die Bestellung war damals von der Konditorei storniert worden mit dem Argument, dass man als christlicher Betrieb nicht gezwungen werden dürfe, Produkte anzubieten, die religiösen Überzeugungen entgegen stünden. „Wir wollen nichts unterstützen, was unserem biblischen Glauben widerspricht“, begründete der evangelikale Konditorei-Geschäftsführer Daniel McArthur die Ablehnung.

2018 entschied der Londoner Supreme Court, der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs, dass die Ablehnung des schwulen Kunden nicht wegen dessen sexueller Orientierung erfolgt sei. „Die Konditoren durften nicht Herrn Lee ablehnen, weil er ein schwuler Mann war. Aber es handelt sich um einen anderen Sachverhalt, wenn sie eine Torte mit einer Botschaft, der ihnen zutiefst widerstrebt, anbieten müssen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter*innen beriefen sich dabei auf die Grundrechte von Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit.

Die LGBTQ-Unterstützungsgruppe „Rainbow Project“ zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts: „Wenn ein kommerzielles Unternehmen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, darf es seine Kunden oder Klienten nicht aus Gründen diskriminieren, die durch das Gleichstellungsgesetz geschützt sind.“

Es gibt aber auch das Recht der freien Entscheidung, ob man ein Auftrag annimmt oder nicht. Dann einfach ohne Begründung. Eine Diskriminierung liegt hier schon deswegen nicht vor, da ein Bäcker ganz sicher weder ein Staatsbetrieb ist, der weltanschauungsmäßig neutral sein muß noch ein Monopol oder überhaupt eine markbeherrschende Stellung hat. Es ist den Betroffenen zuzumuten, sich einfach mit ihrem Wunsch an einen anderen Bäcker zu wenden.

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