Trennung zwischen physischem und rechtlichem Geschlecht

19.12.20 Personen ab 16 Jahren sollen in der Schweiz ohne elterliche Unterschrift auf dem Zivilstandsamt einen Geschlechtswechsel eintragen lassen können. Darauf einigten sich National- und Ständerat am 16. Dezember 2020. Es braucht weder physische Schritte noch eine ärztliche Bescheinigung. Der zuständige Beamte muss dann beurteilen, ob eine Erklärung missbräuchlich sein könnte. Es gibt keine rechtliche Beschränkung, wie oft jemand das rechtliche Geschlecht wechseln darf. Wenn die Vorlage die Schlussabstimmung übersteht, wird damit das rechtliche Geschlecht in der Schweiz von der physischen Realität gelöst.

Es wird zeigen müssen, wie Schulen, Vereine, Armee und öffentliche Institutionen für Duschen, Toiletten und Garderoben mit der Aussicht umgehen, dass physische Männer rechtlich als Frauen Eingang verlangen können und umgekehrt. Ebenso herausgefordert werden Personen sein, die sich gestört fühlen, wenn ein physischer Mann mit behördlicher Erlaubnis Zutritt zu Frauengarderoben und -duschen erhält.  mehr Informationen

Der erste Teil des Zivilgesetzbuches wird wie folgt geändert: Art. 30b

1 Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten er-klären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.

2 Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.

3 Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse.

4 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn: 1. die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendethat; 2. die erklärende Person unter umfassender Beistandschaft steht; oder 3. die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat.  mehr Informationen

Zu Punkt 3: „Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse.“ Das bedeutet wohl, dass zwar der Eintrag geändert ist, aber im realen Leben alles gleich bleibt. Oder wie verstehst Ihr das?

So müsste dann der amtliche Eintrag zum Beispiel sein: Frau Eva Muster, geborene Adam Muster, Sohn von E.M. und A.M, Vater von K.M.  und …

Frau Eva Muster müsste eigentlich auch den gesellschaftichen Verfpflichtungen nachkommen, wie Militärdienst, Rentenalter, Feuerwehr usw.

Heute ist Realität, nicht was die Wissenschaft sagt, sondern wie der Einzelne etwas für sich interpretiert. Wir verlieren eine gemeinsame Basis unserer Zivilisation. Damit enden wir, wie in Peter Bichsels Geschichte: „Ein Tisch ist ein Tisch“, im Unverstanden-Sein.

Wenn die Erklärung Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse hätte, gäbe es keine Argument dagegen, dasss man sich auch jünger oder älter erklären lassen könnte.

Wer so eine Änderung beantragt, deklariert öffentlich, dass seine Wahrnehmung von der Biologie (X-Chromosom) abweicht, weil beides festgehalten wird. Damit erklärt er sich öffentlich als eine Person mit doppelter Identität. 

Schon heute kann sich jeder einen Rufnamen oder Künstlernamen geben. Je nach Situation kann er aber drauf verzichten. So wie Thomas „Tom“ Neuwirth als Conchita Wurst 2014 Siegerin des 59. Eurovision Song Contests in Kopenhagen wurde. Er/Sie tritt seit März 2019 als zwei getrennte Kunstfiguren Conchita und WURST auf.

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