Türkisches Gesetz verbietet Wahlwerbung im Ausland

Am 16. April stimmen die Türken über eine geplante Verfassungsreform ab, die Präsident Erdogan weitreichende Machtbefugnisse gewähren würde.

Mehrere AKP-Politker wollen deshalb im Ausland bei dort ansässigen türkischen Staatsbürgern für ein Ja beim Referendum werben. Dabei hat Erdogans Partei im Jahr 2008 selbst ein Gesetz verabschiedet, das Wahlkampf im Ausland verbietet.

„Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden“, heißt es in Artikel 94/A des türkischen Wahlgesetzes.

Es sei aber nicht geregelt, wer die Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden. Deshalb besteht es nur als moralische Regel. Die Vorgabe werde allerdings von „allen Parteien“, nicht nur der AKP, missachtet.   mehr Informationen

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