Religiöse Beschneidungen in Berlin wieder erlaubt

Jüdische und muslimische Jungen dürfen im religiösen Rahmen ab sofort wieder beschnitten werden – allerdings nur von Ärzten. In Hamburg wird derzeit kein Fall strafrechtlich verfolgt. Einheitliche Linie der Bundesländer noch nicht in Sicht.

Muslimische und jüdische Jungen dürfen im Bundesland Berlin ab sofort wieder im religiösen Rahmen beschnitten werden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat am Mittwoch eine entsprechende Übergangsregelung vorgestellt.

Laut Heilmann wird in Berlin nun von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach müssen Eltern beziehungsweise sonstige Sorgeberechtigte ausführlich über die Risiken der Beschneidung aufgeklärt werden. Im Anschluss ist das Verfassen einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig, die notfalls auch als Vordruck angeboten wird. Den Beschneidern muss zudem ein Nachweis vorliegen, wonach eine „religiöse Notwendigkeit“ für den Eingriff besteht und die Beschneidung „religiös motiviert“ ist. Dieser Nachweis kann durch einen Passus in besagter Einwilligung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft erfolgen.

Zudem darf der Eingriff nur durch Ärzte vorgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung sind eine sterile Umgebung und sterile Hilfsmittel. Gefordert wird auch eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung für das Kind.

In Baden-Württemberg hatten die beiden Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe bereits im Juli erklärt, Beschneidungen bis zum Vorliegen einer gesetzlichen Regelung nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Die größte deutsche Generalstaatsanwaltschaft im nordrhein-westfälischen Hamm hingegen hatte angekündigt, keine generelle Richtlinie erlassen zu wollen.

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte am Mittwoch, man halte eine landesweite Richtlinie für unnötig, „der Bund ist jetzt am Zug, Rechtssicherheit zu schaffen“.

Auch das Land Brandenburg sieht gegenwärtig keine Anlass für eine eigene Regelung.

In Hamburg wird von der Staatsanwaltschaft derzeit kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt.

Mit der faktischen Beschränkung der Straffreiheit auf Ärzte geht Berlin über die Bundestags-Entschließung vom Juli hinaus. Darin war die Regierung aufgefordert worden, bis Herbst einen Gesetzesentwurf zur Zulässigkeit einer „medizinisch fachgerechten“ Beschneidung vorzulegen.

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