Marokko «Abtrünnige» müssen sterben

99 % der marokkanischen Bevölkerung sind muslimisch. Nichtmuslime werden hart bedrängt, insbesondere wenn sie aus muslimischen Familien stammen. Nach einem religiösen Gutachten verdienen sie den Tod.

König Mohammed VI. trägt als oberster Muslim des Landes den Titel «Herrscher aller Gläubigen». Der Islam ist gemäss Verfassung Staatsreligion. Diese enge Verbindung zwischen Staatsbürgerschaft und Islam ist für Nichtmuslime gefährlich, ganz besonders wenn sie einmal Muslime waren: Ihnen drohen nicht nur gesellschaftliche Schwierigkeiten wegen des Glaubenswechsels, sie können im Extremfall sogar wegen Staatsverrats angeklagt werden.

Das Abwerben von Muslimen (Proselytismus) kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wer den Islam verlässt und zum Beispiel Christ wird, bekommt grosse Probleme. Zwar sieht das marokkanische Gesetz bisher keine Strafe für Apostasie (Verlassen des Islams) vor. Apostaten werden aber häufig unter irgendwelchen Vorwänden verurteilt.

Im April 2013 sorgte eine Fatwa (islamisches Gutachten) für grosse Verunsicherung. Der Hohe Rat der Religionsgelehrten (Ulema) erklärte öffentlich, dass Apostaten mit dem Tod bestraft werden müssten. Der scharfe Ton der Fatwa ist sehr beunruhigend. Der Hohe Rat der Religionsgelehrten ist die höchste religiöse Autorität in Marokko. Dessen Gutachten haben eine starke Signalwirkung und beeinflussen Gesellschaft ebenso wie Behörden. Die Fatwa ebnet einer zunehmenden Verfolgung die Bahn.

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