In vier Tagen acht palästinensische Gewaltakte

Ist es ein alljährliches Trauerspiel? Nach einer mehrmonatigen vermeintlichen Ruhephase (= Hudna = einen vorübergehenden Waffenstillstand zur Sammlung der eigenen Kräfte) gibt es in den Palästinensergebieten, aber auch in Jerusalem im Vorfeld der hohen jüdischen Feiertage wieder eine nicht abreissende Kette palästinensischer Gewaltakte

Am Montagabend konnten IDF-Soldaten einen Angreifer unter Kontrolle bringen, ohne das Feuer zu öffnen. Vorher wurden bei einem versuchten Messerangriff unweit des Patriarchengrabs in Hebron zwei palästinensische Angreifer zu Tode geschossen, ohne dass Israeli in Mitleidenschaft gezogen worden wären. Ebenfalls am Montag brachte ein rund 20jähriger palästinensischer Messerstecher aus Ostjerusalem einem 47jährigen Polizisten und einer 38jährigen Polizistin in der Jerusalemer Altstadt schwere Verletzungen bei. Besonders tragisch an dem Zwischenfall ist der Umstand, dass der Polizist im Jahr 2005 bereits ein Mal bei einem Terrorangriff erheblich verletzt worden war. Dieses Mal waren eine Verwundungen nicht lebensgefährlich, während seine Kollegin wegen der Schwere ihrer Verletzungen am Dienstag noch in einem künstlichen Koma gelegen hatte.

Israelische Sicherheitsexperten fürchten im Vorfeld der hohen jüdischen Feiertage – das Neujahrsfest Rosch Haschana beginnt am Abend des 2. Oktobers – eine Zunahme der Attacken. Als Vorsorgemassnahme hat die Regierung eine Massierung des Sicherheitsaufgebots an den neuralgischen Stellen der Westbank, vor allem aber in der Gegend des Jerusalemer Tempelbergs und der Altstadt angeordnet.   mehr Informationen

Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Hudna heißt so viel wie Waffenstillstand. Nach der Scharia ist eine Hudna die einzige Form friedlicher Koexistenz zwischen dem Haus des Islam (Dār al-Islām) und einem nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiet (Haus des Krieges, Dār al-Harb). Ein Friede zwischen beiden Gebieten ist im klassisch-islamischen Rechtsdenken unmöglich ist.

Eine Hudna kann abgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Muslime ist und wenn eine militärische Unterlegenheit der muslimischen Streitmacht besteht. Die Dauer eines solchen Vertrags ist in den unterschiedlichen muslimischen Rechtsschulen nicht einstimmig festgelegt.   mehr Informationen

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