Fatwa zur Tötung von Ex-Muslimen aus Marokko

Ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa), das von Marokkos Oberstem Rat der Religionshüter (CSO) veröffentlicht wurde und die Todesstrafe für vom Glauben abgefallene Muslime fordert, hat eine Kontroverse ausgelöst.

Die Gelehrten, die den offiziellen Islam in Marokko repräsentieren, erklären in der arabischen Tageszeitung Akhbar al-Youm vom 16. April 2013, dass Muslime, die ihren Glauben ablegen, „zum Tode verurteilt“ werden sollten. Die umstrittene Fatwa datiert schon vom April 2012 wurde aber nach Medienberichten damals nicht öffentlich bekannt gemacht.

Die Fatwa ist nun in einem kürzlich vom CSO veröffentlichten Buch enthalten. Sie erklärt, dass die Aussage im Koran „es gebe keinen Zwang zur Religion“ (Sure 2:256), nicht für gebürtige Moslems – Kinder muslimischer Eltern – gelten, sondern nur für Angehörige nichtmuslimischer Minderheiten in islamischen Ländern.

Die Fatwa basiert auf den Hadiths von Sahih al Bukhari, die als zuverlässigste Überlieferung über das Leben des Propheten Mohammed anerkannt werden: „Der Prophet sagte: ‚Wenn jemand seine Religion ablegen will, töte ihn.‘“ (Bukhari 52:260), „Bei Allah, Allahs Apostel tötete nie jemanden, mit Ausnahme der folgenden drei Situationen: Eine Person, die jemanden unrechtmäßig getötet hatte, eine verheiratete Person, die Ehebruch beging oder einen Mann, der gegen Allah und seinen Apostel kämpfte, den Islam aufgab und ein Abtrünniger wurde.“ (Bukhari 83:37), „Aussage von Allahs Apostel: ‚Wer immer seine islamische Religion ändern will, töte ihn‘“ (Bukhari 84:57), sowie weitere Zitate.

Marokkos Staatsreligion ist der Islam. Während Artikel 3 der Verfassung die Freiheit der Religion garantiert, werden Atheisten und Ungläubige nicht anerkannt. Abfall vom Glauben ist zwar keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, aber „Anstiftung, um den Glauben eines Moslems zu erschüttern“ ist strafbar. Es genügt, eine missliebige Person als abtrünnig zu bezeichnen, um einen Mord zu rechtfertigen.

Menschenrechte gelten nur solange sie der Scharia nicht widersprechen. So heißt es in der „Erklärung der Menschenrechte im Islam“ im Artikel 25, dass die islamische Scharia die einzige zuständige Quelle für die Auslegung der islamischen Menschenrechte ist.

Vergleiche auch: Das westliche und muslimische Demokratieverständnis ist total unterschiedlich  http://jerusalemimpulse.wordpress.com/2013/04/13/das-westliche-und-muslimische-demokratieverstandnis-ist-total-unterschiedlich/

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