Blasphemie-Anklage gegen 14-jährige Christin in Pakistan abgewiesen

Das höchste Gericht Pakistans hat am 20. November das Verfahren gegen ein 14-jähriges christliches Mädchen eingestellt. Die geistig-behinderte Rimsha Masih war im August in einem Vorort von Islamabad unter dem Vorwurf der Blasphemie festgenommen worden. Ein islamischer Geistlicher beschuldigte sie, Seiten aus einem Koran verbrannt zu haben. Später geriet er in Verdacht, den Vorfall selbst inszeniert zu haben. Im September wurde das Mädchen gegen Kaution freigelassen. Die Familie lebt seither an einem unbekannten Ort unter Polizeischutz. Der Richter begründete die Abweisung der Klage damit, dass es keine Zeugen für die angebliche Tat gebe.

Nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker werden in Pakistan ständig Angehörige religiöser Minderheiten wegen Blasphemie angeklagt. Viele Anzeigen gingen auf Streitigkeiten in der Nachbarschaft zurück. Pakistan sollte nach seiner Wahl in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen „die umstrittenen Blasphemie-Bestimmungen nun endlich – wie seit langem immer wieder versprochen – ersatzlos streichen“, fordert die Menschenrechtsorganisation. Nach den bestehenden Gesetzen kann Blasphemie mit der Todesstrafe geahndet werden.

Pastor Karama Patras aus Sanghla Hill (Provinz Zentraler Punjab) wurde am 13. Oktober in „Schutzhaft“ genommen. Der Geistliche wird der Blasphemie bezichtigt, weil er bei einem Gebet im Haus eines Christen aus der Bibel zitiert haben soll, um eine Frage der Gläubigen zum islamischen Opferfest zu beantworten. Aufgebrachte Imame hatten daraufhin eine Demonstration vor seinem Wohnhaus organisiert, bis die Polizei ihn in Gewahrsam nahm. Trotz der Intervention eines Rechtsanwalts weigerte sich das lokale Gericht am 6. November, den inhaftierten Pastor auf Kaution freizulassen.

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