Bargeld-Grenzen

Zu den Plänen der Bundesregierung, Barzahlungen ab 5000 € zu verbieten hier der Kommentar von RTL WEST Chef Jörg Zajonc. Veröffentlicht am 15.02.2016  Siehe Video:

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https://youtu.be/n1U0jkrLgYw

„Nur Bares ist wahres und das Bargeld soll uns jetzt genommen werden … Vielen ist das Vorhaben egal. Interessiert mich nicht, betrifft mich nicht. Schließlich soll das Verbot erst ab 5000 Euro greifen. Viel Geld. Aber erstens ist es ein weiteres Verbot und zweitens ist es nur der Anfang. Die Grenze wird gesenkt so wie in Frankreich. Dort lag sie erst bei 3000 jetzt bei 1000 Euro. Versuchen Sie dafür einmal ein gebrauchtes Auto zu kaufen oder ein Motorrad oder einen Wohnwagen. Und irgendwann ist dann auch der 50 Euro Schein kriminell. Bargeld hinterlässt keine Spuren und davor haben Regierungen Angst. Angeblich fördert Bargeld Schwarzarbeit und Waffenhandel. Lächerlich. Selbst Experten wissen, dass dies nur vorgeschobene Argumente sind. Und wer schützt mich dann bei einer Bankenkrise, wenn meine Bank pleitegeht? Wenigstens die paar Euro im Sparstrumpf sind jetzt noch sicher. Künftig nicht mehr. Die sind dann nämlich verboten. Am Ende geht es darum, uns alle zu durchschauen und zu kontrollieren. Wer kauft was, wann, wo. Wir werden immer durchsichtiger und Politik und Verwaltung lieben den gläsernen Menschen. Ich nicht. Und ich liebe meine Freiheit und die Freiheit so zu bezahlen wie ich will. Am liebsten bar.“

Update: In Deutschland gilt ab Montag 26.6.2017 eine Bargeld-Obergrenze. Wer Zahlungen über 10.000 Euro in bar abwickeln möchte, muss sich zukünftig ausweisen. Die ausweisungsfreie Bargeldobergrenze wurde von 15.000 auf 10.000 Euro abgesenkt. Die Abschaffung des 500 Euroscheins wie auch das angepeilte Verbot von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bargeschäfte in Höhe von mehr als 5.000 Euro zu tätigen, sind weitere Vorboten in eine, von der politischen Klasse geforderte, bargeldlose Gesellschaft. mehr Informationen

Spannend war die Bibel dazu sagt:  „Niemand kann kaufen oder verkaufen, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.“ Offb 13,17

Eines Tages wird das System so ausgeklügelt sein, dass man damit Menschen beliebig manipulieren kann.

Update zur Abschaffung vom 500 Euro Schein

Warum die Abschaffung des 500-Euro-Schein, nicht die Kriminalität bekämpft und dies der Beginn der Bargeldabschaffung sein könnte. ZDF heuteplus-Reporter Christian von Rechenberg spricht darüber, warum er sich enteignet fühlt.

Ein Aus für den 500-Euro-Schein wird nach Informationen des „Handelsblatts“ immer wahrscheinlicher. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) habe vor kurzem mit großer Mehrheit eine Absichtserklärung zur Abschaffung der größten Euro-Banknote getroffen, berichtete das Blatt am Montag 3.10.16 unter Berufung auf Notenbankkreise. Die schriftlich vereinbarte Willensbekundung sei ein Fingerzeig darauf, wie eine in wenigen Monaten geplante endgültige Entscheidung ausgehen werde. Die endgültige Entscheidung trifft der EZB-Rat. Eine einfache Mehrheit reiche, schrieb das Blatt. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann ist allerdings skeptisch, ob eine Abschaffung der 500ers wie auch ein Verbot größerer Bargeldgeschäfte tatsächlich kriminelle Aktivitäten eindämmen können.

Der Harvard-Ökonom und Ex-IWF-Chefvolkswirt Kenneth Rogoff plädiert im Interview dafür, das Bargeld weitgehend abzuschaffen. Denn dann seien negative Leitzinsen von mehreren Prozent möglich.

Bargeldbezahlungen in Europa

Stand der Informationen: Februar 2016

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bis jetzt haben: Deutschland, Österreich, Slowenien, Litauen, Lettland, Zypern

Portugal
Bei einem Geschäft zwischen Verbraucher und Händler liegt die Höchstgrenze bei 1.000 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisung, Bankkarte oder Scheck beglichen werden. Anders ist es bei Geschäften, die Verbraucher untereinander abschließen: Hier gibt es keine Höchstgrenze für die Barzahlung.

Griechenland
Die Höchstgrenze für Bargelzahlungen liegt bei 1.500 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisungen, Bankkarte oder Scheck bezahlt werden. Ausnahme Autokauf: Hier besteht bislang keine Höchstgrenze, jedoch gibt es Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesänderung.

Rumänien
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 10.000 RON pro Einzelperson und Tag (=ca. 2.260 Euro).

Spanien
In Spanien sind Barzahlungen zwischen Verbrauchern und Händler wie folgt möglich: Ortsansässige können bis zu 2.500 Euro in bar bezahlen. Für Ausländer, die nicht in Spanien leben, liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro. Höhere Beträge müssen per Banküberweisung beglichen werden. Bei Verstößen kann eine Strafe in Höhe von 25 % der Barzahlung verhängt werden.

Italien
Die Höchstgrenze für Barzahlungen liegt bei 2999,99 Euro. Bei Verstößen beträgt die Mindeststrafe 3.000 €, wobei sich dieser Betrag auf bis zu 40 % der Barzahlung erhöhen kann.

Belgien
Bei Waren und Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze der Bargeldzahlung bei 3.000 Euro. Bargeldzahlungen beim Immobilienerwerb sind seit Januar 2014 untersagt. Bei Verstößen sieht die belgische Gesetzgebung eine Geldstrafe in Höhe von 250 bis 250.000 Euro vor. Gut zu wissen: Es gibt einen Gesetzesvorschlag, dass die Höchstgrenze auf 7.500 Euro erhöht werden soll.

Slowakei
Bargeldzahlungen bis 5000 Euro sind möglich bei Geschäften unter Händlern und bei einem Kaufabschluss zwischen einem Verbraucher und einem Händler. Bei Privatpersonen liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro.

Bulgarien
14.999 Lew = ca. 7.668 €
Beträge über 15.000 Lew sind per Bankzahlung (Überweisung, Kreditkarte) zu begleichen, selbst wenn der Betrag in mehreren Raten gezahlt werden muss. Für Zahlungen in einer anderen Währung wird die Grenze von 14.999 Lew nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.

Frankreich
Grundsätzlich muss der Verbraucher Geld passend dabei haben (Artikel L112-5 des Code monétaire et financier).
Händler sind verpflichtet, Bargeld anzunehmen (Artkel R 642-3 des Code pénal). Sie dürfen allerdings Zahlungen mit mehr als 50 Geldstücken verweigern, ebenso wie Banknoten, die den zu bezahlenden Betrag erheblich überschreiten.
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung (Artikel L 112-6 und D112 -3 des Code monétaire et financier) liegt bei 3000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler und für ausländische Händler (seit dem 1. September 2015 1000 Euro) und bei 15.000 Euro für ausländische Verbraucher (seit dem 1. September 2015 10.000 Euro).
Bargeldzahlungen unter Privatpersonen (z. B. Kauf eines Autos) sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können. Wenn Sie in Frankreich ein Auto von einer Privatperson kaufen wollen, achten Sie auf die Bargeldbeträge, die Sie innerhalb der Europäischen Union mit sich führen dürfen (mehr Infos in unserer Broschüre „Reiseziel Frankeich“). Händler dürfen die Annahme beschädigter Geldscheine verweigern. Bei Zweifel an der Echtheit des Geldscheins kann der Händler Sie nach Ihrer Identität und der Herkunft der Banknote fragen.

Tschechische Republik
Beträge bis 350 000 tschechischen Kronen (umgerechnet 13.000 Euro) können pro Tag in bar bezahlt werden. Die Barzahlung ist mit bis zu 50 Geldstücken erlaubt. Auch mit Banknoten kann uneingeschränkt in bar bezahlt werden. Die Annahme von beschädigten Banknoten kann jedoch verweigert werden.

Kroatien
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung beträgt 15.000 €.

Polen
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro (=62.242.50 PLN).

Teilweise beschränkt:

Ungarn
Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen. Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen ungarische HUF (ca. 5.000 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

Niederlande
Für Privatpersonen gibt es keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Allerdings gibt es eine Verpflichtung zum Melden auffälliger Zahlungen über einem Betrag von 2.000 €. Dies gilt sowohl für Berufe wie im Bankenbereich, für Freiberufler, Versicherungen, Kasinos etc.

Großbritannien
Es gibt keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen. Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als „High Value Dealers“ (Händler hochwertiger Güter) registrieren, wenn sie Barzahlungen über 15.000 Euro akzeptieren. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Gut zu wissen: In England und Wales zahlen Sie mit englischen Pfundnoten. In Schottland und Nordirland kann es jedoch vorkommen, dass die englischen Pfundnoten nicht akzeptiert werden (genauso kann es sein, dass die schottischen und nordirischen Pfundnoten in Geschäften in England und Wales nicht angenommen werden). Was das Kleingeld betrifft, kann mit £5, £2 und £1 uneingeschränkt bezahlt werden. Mit Münzen im Nennwert von 50p, 25p und 20p können Sie Beträge bis £10, mit 10p und 5p bis £5 sowie mit 2p und 1p bis 20p bezahlen.

Irland
Laut Gesetz gibt es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen, in der Praxis können Händler das aber manchmal anders handhaben und Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.

Dänemark
Es gibt für den Einkauf von Waren keine Höchstgrenze bei Barzahlungen.
Bei dem Erwerb von Dienstleistungen gibt es eine Einschränkung: Wenn der Betrag 10.000 DK (ca. 1.340 € inkl. MwSt) übersteigt und der Händler die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.

Schweden
Keine Beschränkung in der Gesetzgebung. Die akzeptierten Zahlungsmittel können jedoch vertraglich festgelegt sein. Ab einem bestimmten Betrag kann ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern, sofern dieser Betrag im Geschäft eindeutig ausgewiesen ist.

Norwegen
Es gibt für den Einkauf von Waren keine Höchstgrenze bei Barzahlungen.
Bei dem Erwerb von Dienstleistungen, die von einem Selbstständigen angeboten werden, gibt es eine Einschränkung: Wenn der Betrag 10.000 Norwegische Kronen (ca. 1.078 €) übersteigt und der Dienstleister die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
Schecks werden nur in Norwegen nur in den seltensten Fällen akzeptiert.

Finnland
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Allerdings ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren.
Jedoch kann ein Händler die Annahme von über 50 Geldstücken oder einen großen Geldschein verweigern, wenn dies im Geschäft entsprechend ausgewiesen wird.

Estland
Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Gelscheinen verweigert werden, egal wie hoch der Wert ist. Die estnische Zentralbank sowie die Kreditinstitute müssen Bargeld / Banknoten ohne jede Einschränkung annehmen.

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