Alles offen im Rechtsstreit zwischen Pforzheimer Muslimen und dem Südwestrundfunk (SWR)

Der Pforzheimer Verein „Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime“ sowie 14 Mitglieder und Besucher der Al-Baraka-Moschee hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den SWR, seinen Intendanten sowie die verantwortlichen Filmemacher gestellt. Am 13. September will die Dritte Zivilkammer ihre Entscheidung bekanntgeben.

Auslöser ist der SWR-Beitrag „Im Netz von Salafisten“, der in der ARD ausgestrahlt und in die Mediathek von SWR und ARD eingestellt wurde.

Im Fokus der Antragsteller standen in der Verhandlung insbesondere Filmsequenzen, die vor der Al-Baraka-Moschee an der Franziskusstraße und bei einer Koran-Aktion am Leopoldplatz gedreht worden waren und auf denen Mitglieder des Muslim-Vereins zu erkennen sind. sie sehen dadurch ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Außerdem pochen die Antragsteller darauf, keine „radikalen Salafisten“ zu sein. Der Anwalt des SWR wies nach PZ-Informationen vor Gericht auf die Verbindungen dieser muslimischen Gruppierung zu dem bekanntesten salafistischen Konvertiten, Pierre Vogel, und zu Muhamed Seyfudin Ciftci, bekannter unter dem Namen Scheich Abu Anas, 38. Letzterer ist Mitbegründer einer privaten deutschsprachigen Islamschule, die von den nordrhein- westfälischen und niedersächsischen Verfassungsschützern beobachtet wird.

Vom Verein als „unrichtige Tatsachenbehauptungen“ bewertete Kommentare im Film stuft das Gericht als Meinungsäußerungen der Macher ein.

Vergleiche: http://obristlink.wordpress.com/2012/07/16/glauben-wie-zu-zeiten-mohammeds

Zum Video: http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/im-netz-von-salafisten?documentId=11149388

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=4svVeVhlH_Q]

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